Wie berechnet sich der Abzugsbetrag? Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeits- und Fahrtkosten, diese können bis zu 6.000,00 € genutzt werden. 20% dieser Kosten können abgezogen werden. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt eine Verrechnung, der Abzugsbetrag ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer.
Die maximale Förderung (=1.200,00 €) kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.
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