Steuern sparen!

Wie setzt sich der Abzugsbetrag zusammen?

Die Arbeits- und Fahrtkosten dienen als Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag und können bis zu 6.000,00 € betragen. Von diesen Kosten können 20 % abgezogen werden. Bei der Einkommensteuererklärung wird eine Verrechnung vorgenommen, wobei der Abzugsbetrag die tarifliche Einkommensteuer mindert.

Pro Haushalt kann die maximale Förderung in Höhe von 1.200,00 € jährlich einmal in Anspruch genommen werden.

Beispiel

Ein Kunde engagiert uns für Renovierungsarbeiten im/am Haus. In unserem Beispiel berechneten wir die folgenden Werte:

    Arbeitsaufwand:
    4.000,00 € +19% USt 760,00 € =4.760,00 €
    Materialaufwand:
    2.000,00 € +19% USt 380,00 € =2.380,00 €

Die Grundlage für die Berechnung einer Steuerermäßigung ist der Arbeitsaufwand zuzüglich der Umsatzsteuer. Der Aufwand für Material und die Umsatzsteuer fließen nicht in die Kostenrechnung ein.

    Arbeitsaufwand:
    4.000,00 € +19% USt 760,00 € =4.760,00 €
    Materialaufwand:
    2.000,00 € +19% USt 380,00 € =2.380,00 €


Aus dem genannten Beispiel ergibt sich demnach ein Abzugsbetrag in Höhe von 952,00 €.

Leistungen
  • Renovierungs-,
  • Erhaltungs-,
  • Modernisierungsmaßnahmen.
  • keine CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank geförderten Maßnahmen,
  • keine Neubaumaßnahmen.
Steuerbonus

Die Rechnung wird im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung eingereicht. Der Steuerbonus wird nachträglich mit der festgelegten Einkommensteuer verrechnet.

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