Die Arbeits- und Fahrtkosten dienen als Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag und können bis zu 6.000,00 € betragen. Von diesen Kosten können 20 % abgezogen werden. Bei der Einkommensteuererklärung wird eine Verrechnung vorgenommen, wobei der Abzugsbetrag die tarifliche Einkommensteuer mindert.
Pro Haushalt kann die maximale Förderung in Höhe von 1.200,00 € jährlich einmal in Anspruch genommen werden.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.