Abzugsbetrag

Wie berechnet sich der Abzugsbetrag? Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeits- und Fahrtkosten, diese können bis zu 6.000,00 € genutzt werden. 20% dieser Kosten können abgezogen werden. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt eine Verrechnung, der Abzugsbetrag ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer.

Die maximale Förderung (=1.200,00 €) kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.

Beispiel

Ein Kunde beauftragt uns für Renovierungsarbeiten im/am Haus. Bei unserem Beispiel kalkulierten wir folgende Werte:

    Arbeitsaufwand:
    4.000,00 € +19% USt 760,00 € =4.760,00 €

    Materialaufwand:
    2.000,00 € +19% USt 380,00 € =2.380,00 €

Berechnungsgrundlagen für eine Steuerermäßigung sind der Arbeitsaufwand zuzüglich der USt. Die anfallenden Kosten für Materialaufwand und USt werden nicht berücksichtigt.

    Arbeitsaufwand:
    4.000,00 € +19% USt 760,00 € =4.760,00 €

    Materialaufwand:
    2.000,00 € +19% USt 380,00 € =2.380,00 €

Daher ergibt sich beim o.g. Beispiel (20% von 4.760,00 €) ein Abzugsbetrag von 952,00 €.

Leistungen
  • Renovierungs-,
  • Erhaltungs-,
  • Modernisierungsmaßnahmen.
  • keine CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank geförderten Maßnahmen,
  • keine Neubaumaßnahmen.
Steuerbonus

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

Hauptfunktionen